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Teststrategie Covid19 und Gästeregistrierung Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Stand 21.08.2021

 

www.mv-corona.de/testzentrum

 

Anreise

nur mit negativem Corona-Test zulässig (für alle Gäste ab 6 Jahre). Testdurchführung am Heimatort bzw. am Ort des letzten Aufenthalts. Dies wird beim Check-in kontrolliert, ohne mitgebrachten Test kein Check-in. Vorab-Buchung des Bootes/der Ferienwohnung/des Reisemobilstellplatzes erforderlich.  

Ausser: Geimpfte und Genesene

PoC-Schnelltest oder begleiteter Selbsttest: nicht älter als 24 Stunden

PCR-Test: nicht älter als 48 Stunden

 

Testen während des Aufenthalts

Derzeit kein weiterer Test während des Aufenthalts erforderlich (Boote, Ferienwohnungen und Reisemobile).

 

Gastronomie

Innengastronomie Mecklenburg-Vorpommern: Pro Tisch: 10 Personen. Testnachweis im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte derzeit nicht mehr erforderlich; bis zu einer 7-Tages Inzidenz von 35 ist in der Innengastronomie kein Test erforderlich. bei steigenden Inzidenzen von 36 und mehr gilt Testpflicht. Aktuelle Daten unter:

https://covid-plz-check.de/

https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie/

 

Innengastronomie Brandenburg: kein Testnachweis bei einer Inzidenz von weniger als 20 in dem jeweiligen Landkreis. Bei Inzidenzen von 20 und mehr gilt Testpflicht. Aktuelle Daten unter:

https://covid-plz-check.de/

 

Aussengastronomie: Testnachweise nicht erforderlich; allerdings gelten auch hier alle anderen Regeln.  

Mecklenburg-Vorpommern: Pro Tisch: 10 Personen.

Gültigkeit der Tests: PoC-Schnelltest oder begleiteter Selbsttest: nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test: nicht älter als 48 Stunden.

Wurde eine Infektion mit einem PoC-Schnelltest oder begleiteten Selbsttest festgestellt (Corona-positives Testergebnis) sind diese Personen verpflichtet, unverzüglich eine PCR-Testung zu veranlassen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in der Haupt- oder Nebenwohnung oder in einer anderen, einer Absonderung ermöglichenden Unterkunft abzusondern. Bestätigt der PCR-Test die Infektion verlängert sich die Dauer der Absonderung bis zum 14. Tag nach Vorliegen des Testergebnisses auf der Grundlage der Antigen-Testung.

 

 

Kontaktverfolgung und Gästeregistrierung

Auch Geimpfte und Genesene.

Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung, bitte mit der Luca-App. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder unvollständige oder falsche Angaben machen sind von der Inanspruchnahme der Leistung auszuschließen. Auch in der Aussengastronomie und auf der Steganlage müssen Sie mit der Luca-App ein- und auschecken.

Bitte laden Sie die Luca-App auf Ihr Smartphone. Je Hausstand oder einer zusammengehörenden Gruppe ist eine Person mit der Luca-App zu erfassen. Am Eingang zur Rezeption, zur Steganlage, zum Captains Inn oder zur Pirates Bar scannen Sie bitte mit der Luca-App die ausgehängten QR-Codes. Nach Verlassen des jeweiligen Ortes checken Sie sich mit der Luca-App wieder aus.

 

Geimpfte und Genesene

Geimpfte und Genesene brauchen nicht mehr getestet werden! Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten notwendigen Impfdosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffs mehr als 14 Tage vergangen sind. Zur Nachweisführung des vollständigen Impfschutzes ist die Impfbescheinigung nach § 22 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Genesene benötigen neben einem Ausweispapier einen mindestens 28 Tage und weniger als 6 Monate alten positiven PCR-Test sowie nach 6 Monaten den Nachweis einer Impfdosis.