Aktualisiert 28. Mai 2021
Liebe Kunden,
Das Hafendorf Müritz liegt in der Gemeinde Rechlin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Es gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) vom 23. April 2021 zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Mai 2021.
Diese Verordnungen sind für Sie verbindlich und können unter folgendem Link eingesehen werden:
Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Zweitwohnungsbesitzer dürfen ab 28. Mai 2021 wieder einreisen. Diese Personen können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.
Die Bootseigner müssen bis spätestens 20 Mai 2021 einen Dauerliegeplatzvertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen dringendst bei der Einreise und dem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern eine Kopie des Liegeplatzvertrages und eine Kopie des Zahlbeleges mit sich zu führen.
Ab dem 4. Juni 2021 dürfen auch weitere Personen einreisen (maximal 10 Personen aus 5 Haushalten dürfen sich privat treffen).
Die Einreise ist nur für Geimpfte und Genesene oder mit negativem Corona-Test zulässig (für alle Gäste ab 6 Jahren). Weiteres siehe „Teststrategie Covid19 und Gästeregistrierung Mecklenburg-Vorpommern“.
Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten notwendigen Impfdosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffs mehr als 14 Tage vergangen sind. Zur Nachweisführung des vollständigen Impfschutzes ist die Impfbescheinigung nach § 22 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Genesene benötigen neben einem Ausweispapier einen mindestens 28 Tage und weniger als 6 Monate alten positiven PCR-Test sowie nach 6 Monaten den Nachweis einer Impfdosis.
Wenn Sie als Gast oder Bootseigner gegen die Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und Sie daher Ihr Boot nicht betreten dürfen oder verlassen müssen (z.B. auch bei Kontrollen durch Ordnungskräfte) bekommen Sie die Liegeplatzmiete nicht erstattet; auch für weitere entstehenden Kosten einschließlich Bußgelder haften wir nicht.
Das Hafendorf Müritz liegt in der Gemeinde Rechlin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Weitere Einschränkungen können durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner verfügt werden. Diese Allgemeinverfügungen sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Allgemeinverf%C3%BCgungen/
Bitte achten Sie auf die jeweils gültigen Inzidenzwerte:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Für alle Gäste in Mecklenburg-Vorpommern gilt:
Gäste mit akuter Atemwegssymptomatik sollen nicht einreisen. Der Aufenthalt von Gästen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne wegen SARSCoV-2 oder in häuslicher Isolierung wegen COVID-Erkrankung befinden ist strikt untersagt.
In eigener Sache:
Um Wartezeiten bei Kranterminen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, uns mit dem Ein- oder Auskranen zu beauftragen. Bitte beauftragen Sie Werftarbeiten und Einwinterungsarbeiten rechtzeitig. Wir erledigen gerne alles für Sie ohne Ihre Anwesenheit. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an; beauftragen Sie uns mit den Auswinterungsarbeiten, Werftarbeiten und der Kranung Ihres Bootes! Sobald die Einreise auch für Nicht-geimpfte wieder möglich sein wird kommt es zu Wartezeiten bei Kranterminen, Werftarbeiten und Auswinterungsarbeiten!. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.
Weiterhin möchten wir darüber informieren, dass wir auf Grund der gestiegenen Hygiene- und Desinfektionsauflagen unsere Sanitäranlagen nur teilweise öffnen dürfen. Geöffnete Toiletten werden regelmäßig durch unsere Reinigungsteams gereinigt und desinfiziert.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie darum, Ihre Bordtoiletten oder Bäder zu benutzen und gegebenenfalls die Schwarzwassertanks an unserer Fäkalienabpumpstation zu entsorgen. Die Sanitäranlagen in der Marina müssen geschlossen bleiben.
Wir halten Sie selbstverständlich über Neuigkeiten informiert.
Bleiben Sie alle gesund!
Infektionsnotfallplan
Hier finden Sie weitere Informationen.