Das Nachrangdarlehen ist ein Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt des Kapitalgebers hinter die Ansprüche von erstrangigen Gläubigern. Das Kapital wird fest verzinst. Bei dem Nachrangdarlehen erfolgen die jährlichen Zinszahlung und später dessen Kapitalrückführung erst nach der Befriedigung von bevorrechtigten Finanzierungspartnern (zum Beispiel Banken) des Unternehmens. Die Ansprüche des Nachrangdarlehens-Gebers werden also erst an zweiter Stelle bedient. Soweit zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung des Unternehmens erfolgen kann, bleiben dennoch die Ansprüche (lediglich mit zeitlicher Verschiebung) erhalten. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens dürfen Zahlungen auf das Nachrangdarlehen erst dann durchgeführt werden, wenn alle bevorrechtigten Gläubiger ihre Forderungen bezahlt bekommen haben.
Im Steuerrecht werden die Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die Grundausschüttung wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt. Auf geldwerte Vorteile entfallende Abgeltungssteuern sind vom Gesellschafter selbst abzuführen. Freistellungsaufträge für Kapitalerträge können für die Grundausschüttung hinterlegt werden. Die Kirchensteuerpflicht muss dem Emissionsträger bekannt gegeben werden.
Festverzinsung: 5% p.a.
Mindestzeichnung: 10.000 Euro (maximal 100.000€ in 12 Moanten)
Laufzeit: mindestens 4 Jahre
DAS NACHRANGDARLEHEN
Art: Nachrangdarlehens-Vertrag mit nachrangig zahlbarer Festverzinsung (max. 100.000 Euro der Summe aller im Zeitraum von jeweils 12 Monaten eingegangenen Anlagebeträge = Small-Capital-Beteiligung)
Ausgestaltung:
- Nachrangdarlehen
- Festverzinsung von 5% p.a.
Laufzeit: 4 Jahre
Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 10.000 Euro (maximal 100.000€ in 12 Monaten)
Emissionskosten: kein Agio
RECHTE UND PFLICHTEN DES BETEILIGTEN
Dividende/Bonus:
- Festverzinsung: 5% p.a.
- Grundrabatt: 2,5% p.a. des Beteiligungsbetrages
- Grundausschüttungsbonus als saisonabhängiger Wandlungsaufschlag:
Fahrten von Mai bis September = 30% auf den Basiszins
Fahrten im April und Oktober = 50% auf den Basiszins
Zahlung der Dividende: 1 x jährlich
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.