So profitieren Skipper und Crew
Grundausschüttung
Die Grundausschüttung beträgt 3% bzw. 3,5%. Sie können wählen, ob Sie die Grundausschüttung ausgezahlt bekommen möchten oder ob Sie sich den Betrag für Bootsferien gutschreiben lassen.
Die Grundausschüttung unterliegt der Abgeltungssteuer mit 25% plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die Grundausschüttung wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt. Auf geldwerte Vorteile entfallende Abgeltungssteuern sind vom Gesellschafter selbst abzuführen.
Freistellungsaufträge für Kapitalerträge können für die Grundausschüttung hinterlegt werden. Die Kirchensteuerpflicht muss dem Emissionsträger bekannt gegeben werden.
Grundausschüttungsbonus
Den Grundausschüttungsbonus bekommen Sie, wenn Sie sich Ihren Grundausschüttungsanspruch nicht auszahlen lassen, sondern ihn in gemütliche Bootsferien umwandeln – das ist der Bonus für Bootfahrer. Je nach dem Zeitpunkt der Bootsferien sind das 20%, 30% oder 40% auf die Grundausschüttung, die für den Törn eingesetzt wird. Es gelten folgende zeitliche Begrenzungen:
- Fahrt im Mai, Juli, August: 20% auf Grundausschüttung,
- Fahrt im Juni, September: 30% auf Grundausschüttung,
- Fahrt im März, April, Oktober: 40% auf Grundausschüttung.
So erhöht sich die Verzinsung Ihrer Einlage von bspw. 3% auf 3,6%, 3,9% beziehungsweise 4,2% (siehe Beispielrechnung). Bei einer Geldanlage von 20.000 Euro ist mindestens einmal im Jahr ein langes Wochenende auf dem Hausboot drin, wenn nicht sogar noch mehr.
Grundrabatt
Als weiteres Extra für Skipper gibt es den Grundrabatt von 3% bzw. 2,5% Ihrer Einlage. Das bedeutet: Zusätzlich zu Grundausschüttung und/oder Bonus schreiben wir Ihnen bspw. alljährlich 3% Ihrer Einlage gut. Die können Sie für Ihren jährlichen Bootstörn einlösen oder Sie sammeln den Rabatt ein oder mehrere Jahre für Ihren nächsten Törn. Auszahlbar ist der Grundrabatt nicht. Mit dem Grundrabatt kann sich die Verzinsung Ihrer Einlage auf 7,2% erhöhen (siehe Beispielrechnung).
Den Grundausschüttungsbonus von 20%, die Grundausschüttung und den Grundrabatt können Sie übrigens auch anderweitig in der Unternehmensgruppe ausgeben. Zum Beispiel für:
- den Mietpreis von Ferienwohnungen (im Obergeschoss des Hafenhauses in der Marina Müritz, in der Minimarina Mirow und in der Marina Niderviller)
- Miete von Sport- und Segelbooten an unseren Stationen (soweit vorhanden)
- Liegeplätze für Tagesgäste, Sommer- oder Winterliegeplätze in einer Rundtörn Marina
Alle anderen Produkte der Rundtörn Marinas und der Kuhnle Werft GmbH sind NICHT rabattfähig. Hierzu gehören zum Beispiel Strom, Wasser, Kran, Dienstleistungen, Bootszubehör und so weiter.
Die erläuterten Rabatte gelten ausschließlich beim Chartern von Booten der KUHNLE-TOURS Flotte (nicht bei Booten von Partnerfirmen) sowie bei weiteren KUHNLE-TOURS Produkten.
Sind die Boni sammelbar?
Ja, mehrere Jahre sind kumulierbar sowie aufteilbar auf mehrere Bootsmieten, Liegeplatzmieten usw. Die Rabatte können auf Folgejahre übertragen werden und bleiben gültig bis zur Einlösung. Eine Erhöhung der angesparten Rabatte durch Verzinsung erfolgt nicht. Noch nicht ausbezahlte Ausschüttungen können jederzeit in Rabatte umgewandelt werden.
Kündigt der Anleger (Gesellschafter) seine Einlage, so sind sämtliche noch als Rabatt nutzbare Boni in dem Jahr zu verbrauchen, in dem die Rückzahlung der Einlage erfolgt, ansonsten verfällt ihrer Gültigkeit. Die Rabatte werden in der Regel als geldwerter Vorteil gewertet, der gegebenenfalls einer Steuerbelastung unterliegt. Freistellungsaufträge für Kapitalerträge finden keine Anwendung.
Sind die Boni übertragbar?
Ja, den Anlegern ist es freigestellt, ob Sie, wenn Sie Ihre Grundausschüttung sowie -bonus und Grundrabatte auf dem Wasser abfahren, selbst an Bord sein wollen. Sie können Ihren Dividendenanspruch auch an Freunde, Verwandte oder gar Dritte übertragen. Einzige Bedingung ist, dass Sie, als unser Investor, die Buchung initiieren.